Steuern - Firmen - B&B General Consulting GmbH

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Steuern - Firmen

Dienstleistung


Steuern bezahlt man nicht - Steuern plant man!

Die meisten Steuerberatungen finden erst dann statt, wenn es zu spät ist. Damit Sie eine klare Vorstellung der zu bezahlenden Fiskalabgaben haben, empfehlen wir Ihnen unbedingt vor Jahresende eine persönliche Steuerberatung.

Gerade wenn Sie selbständig sind oder eigene Unternehmen bewirtschaften, ist eine seriöse Steuerplanung unumgänglich.


Steuern - juristische Personen
Die Schweiz ist als Bundesstaat organisiert. Dieser Föderalismus kommt insbesondere im Steuerwesen sehr stark zum Ausdruck. So werden in unserem Land die direkten Steuern nicht nur vom Zentralstaat, dem Bund, sondern auch von den 26 Gliedstaaten, den Kantonen, erhoben. Jeder dieser «Staaten» (Bund und Kantone) besitzt die Steuerhoheit (d.h. das Recht, Steuern zu erheben und über den daraus fliessenden Ertrag frei zu verfügen). Dies bedeutet, dass in der Schweiz sowohl der Bund als auch die Kantone ihre eigene Steuergesetzgebung haben. So bestehen nicht weniger als 27 verschiedene Steuergesetzgebungen (eine eidgenössische und 26 kantonale) über die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Dadurch kommen natürlich auch sehr verschiedenartige Steuertarife und -sätze zur Anwendung, was im Ergebnis zu einer unterschiedlichen Steuerbelastung je nach (Wohn-)Sitzkanton führt.

Die juristischen Personen unterliegen der Steuerpflicht, sofern deren Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz und im besteuernden Kanton liegt. Sie werden auf der Gesamtheit ihrer Einkünfte (Gewinne) und ihres Vermögens (Kapital) besteuert. Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen, die ihren Sitz (bzw. ihre tatsächliche Verwaltung) im Ausland oder ausserhalb des besteuernden Kantons haben, aber im Inland oder Kanton über bestimmte Vermögen (Kapitalien) oder Einkommensquellen verfügen, für die – und nur für die – sie steuerpflichtig werden.
Unsere Dienstleistung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Steuerarten (inkl. Steuer-Rulings / Steuer-Vorbescheid), wie zum Beispiel:
  • Direkte Bundessteuer
  • Staats- und Gemeindesteuern
  • Mehrwertsteuer
  • Verrechnungssteuer

  • Quellensteuer
  • Schenkungssteuer
  • Grundstück- und Gewinnsteuer
  • etc.
Gerade bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen, ggf. auch bei Vereinen) ist die Steuerplanung ebenso wichtig wie bei natürlichen Personen. Sofern wir bereits Ihre Buchführung erledigen dürfen, ist die Steuerplanung selbstverständlich ein wichtiger Faktor der Optimierung der Buchhaltung. In den meisten Fällen werden diese beiden Dienstleistungen (Buchhaltung/Rechnungswesen und Steuern) zusammen erledigt.

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